Geringfügige Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (Anhang I)

Der Gemeinderat Alchenstorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Bau- und Nutzungsreglments, Anhang I (Ergänzung Grundfläche und Höhe von Klein- und Anbauten) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 08. Oktober bis 09. November 2009, bei der Gemeindeverwaltung Alchenstorf in Koppigen öffentlich auf.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (Anhang I) im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen. Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (Anhang I) bei der Gemeindeverwaltung Alchenstorf schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.

Alchenstorf, 02. Oktober 2009                                                    Der Gemeinderat

Ergänzung Grundfläche und Höhe von Klein- und Anbauten

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