Der
Gemeinderat Alchenstorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni
1985 die Änderung des Bau- und Nutzungsreglments, Anhang I (Ergänzung Grundfläche
und Höhe von Klein- und Anbauten) zur öffentlichen Auflage.
Die
Akten liegen während 30 Tagen, vom 08. Oktober bis 09. November 2009, bei der
Gemeindeverwaltung Alchenstorf in Koppigen öffentlich auf.
Der
Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung des Bau- und Nutzungsreglements (Anhang
I) im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Bauverordnung vom 6.
März 1985 zu beschliessen. Innert
der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung
des Bau- und Nutzungsreglements (Anhang I) bei der Gemeindeverwaltung
Alchenstorf schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.
Alchenstorf, 02. Oktober 2009 Der
Gemeinderat