Ab 01. Januar 2010 tritt die neue Quellensteuerverordnung in
Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen und führt zu einer neuen
Aufbau- und Ablauforganisation für die Abrechnung der Quellensteuer. Die
Registerführung und Veranlagung von quellenbesteuerten Personen wird künftig
mit der neuen Applikation NESKO-VA QST durchgeführt. Die Arbeitgeber können die
Quellensteuer neu online (mittels TaxMe Portal) einreichen.
Sämtliche Arbeitgeber sind ab 01. Januar 2010 explizit einer
der vier QST-Institutionen zugeteilt (für Alchenstorf ist die Stadt Biel
zuständig). Somit sind die Gemeinden nicht mehr für Informationen und
Auskünfte, Anmeldungsverfahren, ZPV-Mutationen, Steueransprüche und das
Erfassen von Abrechnungen zuständig.