Das Förderungsprogramm 2009 war aus energetischer und
wirtschaftlicher Sicht ein grosser Erfolg. Es konnten mehr als 3‘000 Massnahmen
an der Gebäudehülle und an der Haustechnik finanziell unterstützt werden. Mit
den zugesicherten Beiträgen wird ein Investitionsvolumen von rund 150 Millionen
Franken ausgelöst.
Auch ab 2010 werden – wie bisher mit dem Gebäudeprogramm der
Stiftung Klimarappen – zwei Förderprogramme nebeneinander bestehen:
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
(finanziert aus der Teilzweckbindung der Co 2 -Abgabe; Dauer 10
Jahre).
- Das kantonale Programm zur Förderung der
Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien.
Die Förderschwerpunkte des kantonalen Programms liegen bei
der umfassenden Erneuerung von Gebäudehüllen, bei der Nutzung von solarer
Wärme, beim Ersatz bestehender elektrischer Heizungen sowie bei der Erzeugung
von Wärme aus Holz für Raumheizung und Warmwasser sowie von Wärmenetzen zu
deren effizienter Nutzung.
Das neue
Förderprogramm ist auf den 01. Januar 2010 in Kraft
getreten. Ab 01. Januar 2010 können Beitragsgesuche für Vorhaben, die den neuen
Förderbedingungen entsprechen, beim Amt für Umweltkoordination und Energie
eingereicht werden.
„Das Gebäudeprogramm“ von Bund und Kantonen löst das
Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen ab und ermöglicht Beiträge an Verbesserungen
der Gebäudehülle.