Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Juni 2011

Gemäss Art. 60 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Juni 2011 während 20 Tagen (vom 09. Juni bis 29. Juni 2011) öf­fentlich auf.

Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 29. Juni 2011 beim Gemein­derat schrift­lich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Ein­sprache­frist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

Hier finden Sie das Protokoll.

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