Gemäss Art. 60 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 07. Dezember 2011 während 20 Tagen (vom 15. Dezember 2011 bis 04. Januar 2012) öffentlich
auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 04. Januar 2011 beim
Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf
der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Hier
finden Sie das Protokoll.
25.02.2012