Alle Fledermausarten und ihre Quartiere sind laut
Bundesgesetz geschützt (Art. 20 NHV). Viele Fledermausarten haben ihre
Quartiere an oder in den Häusern (Bsp. Fassadenspalten, unter Ziegeln oder im
Estrich). Diese Nähe zum Menschen kann Konfliktpotential bedeuten. Die
Bernische Informationsstelle für Fledermausschutz (BIF) betreut seit fast 25
Jahren den Fledermausschutz im Kanton Bern.
Neue Beratungsstelle ist:
PiU GmbH
Waldeggstrasse 47
3097 Liebefeld
031/961 44 74
Weitere Infos finden Sie unter www.fledermaus-be.ch.
Der Gemeinderat Alchenstorf hat an seiner Sitzung vom 04. Januar 2011
beschlossen, den Fledermausschutz finanziell zu unterstützen.
25.02.2012