Beitrag an Fledermausschutz

Alle Fledermausarten und ihre Quartiere sind laut Bundesgesetz geschützt (Art. 20 NHV). Viele Fledermausarten haben ihre Quartiere an oder in den Häusern (Bsp. Fassadenspalten, unter Ziegeln oder im Estrich). Diese Nähe zum Menschen kann Konfliktpotential bedeuten. Die Bernische Informationsstelle für Fledermausschutz (BIF) betreut seit fast 25 Jahren den Fledermausschutz im Kanton Bern.

Neue Beratungsstelle ist:
PiU GmbH
Waldeggstrasse 47
3097 Liebefeld
031/961 44 74

Weitere Infos finden Sie unter www.fledermaus-be.ch.

Der Gemeinderat Alchenstorf hat an seiner Sitzung vom 04. Januar 2011 beschlossen, den Fledermausschutz finanziell zu unterstützen.

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