Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Hellsau am 8. Juni 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 19. August 2010 genehmigt.
Die Teilrevision der Ortsplanung Hellsau ist am 19. August 2010 in Kraft getreten.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Hellsau, beim Regierungsstatthalteramt Langnau und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Höchstetten, 20. August 2010