EINWOHNERGEMEINDE H E L L S A U
gemeinde
Samstag, den 6. Dezember 2008 um 13.30 Uhr im Schulhaus
Traktanden:
1. Schachtsanierungen Strasse Dorf-Moos: Genehmigung
Verpflichtungskredit
2. Schmutz- und Sauberwasserleitung Zälgli-Hübeli:
Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Neuorganisation Feuerwehr Regio Koppigen
(Zusammenschluss)
3.1 Änderung Organisationsreglement des Gemeinde-
verbandes Koppigen: Genehmigung
3.2 Anpassung Organisationsreglement der Gemeinde
Hellsau: Genehmigung
3.3 Übertragung Feuerwehrinventar zum Zeitwert:
Genehmigung
3.4 Aufhebung des Feuerwehrreglements der Gemeinde
Hellsau: Genehmigung
3.5 Abstimmung über die ganze Neuorganisation
Zusammenschluss Feuerwehr
4. Reglement über die Feuerwehrersatzabgabe: Genehmigung
Gemeindeverbandes Koppigen: Genehmigung
6. Teilrevision Organisationsreglement des Gemeindeverbandes
Koppigen: Genehmigung
7. Teilrevision Organisationsreglement der Gemeinde Hellsau:
Genehmigung
8. Teilrevision Abwasserentsorgungsreglement mit Gebühren-
reglement: Genehmigung
9. Voranschlag 2009; Beratung und Genehmigung des Voran-
schlages, Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer,
der Feuerwehrersatzabgabe und der Hundetaxe
10. Wahlen
10.1 Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (Wiederwahl)
10.2 2 Mitglieder des Gemeinderates (Wiederwahl)
10.3 3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
(Wiederwahl)
11. Verschiedenes
Das Protokoll der Versammlung vom 20. Mai 2008 lag 10 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll am 21. Oktober 2008.
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 - 8 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Hellsau zur Einsichtnahme auf.
Der Voranschlag 2009 kann 10 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Hellsau, Steingasse 45, 3429 Höchstetten bezogen werden.
Beschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften oder gegen gefasste Beschlüsse sind gemäss Artikel 93 ff des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Burgdorf schriftlich einzureichen. Im Weiteren wird auf die Rügepflicht (Art. 98 GG) verwiesen.
Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Hellsau Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Höchstetten, 31. Oktober 2008