Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung, in Absprache mit den kantonalen Fachstellen und gestützt auf die einschlägige Gesetzgebung für den Verwaltungskreis Emmental ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen:
Das Entfachen von Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes ist im Verwaltungskreis Emmental ab Donnerstag, 21. April 2011 bis auf Widerruf verboten.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, das Verbot zu beachten sowie den Weisungen der Gemeindebehörden und den Anordnungen der Polizei und der Forstorgane Folge zu leisten.
Folgende Verhaltenshinweise sind unbedingt zu beachten: