Der Gemeinderat bringt infolge vorgenommener Änderungen an der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 60 des kant. Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, die erwähnte Revision der Ortsplanung Hellsau zur 2. öffentlichen Auflage.
Die Akten (Zonenplanänderung, Baureglement, Technischer Bericht und die Vorprüfungsberichte des Amtes für Gemeinden und Raumordnung) liegen während 30 Tagen, vom 01. Juli bis 31. Juli 2010, in der Gemeindeverwaltung Hellsau während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf und können von allen Interessierten eingesehen werden.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hellsau, Steingasse 2, 3429 Höchstetten, einzureichen.