Mit Verfügung vom 13. Februar 2008 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Genehmigung zur Revision der Orsplanung mit Waldfeststellung nach Art. 10 WaG wie folgt erteilt:
Die von der Gemeindeversammlung von Höchstetten am 4. Dezember 2007 beschlossene Revision der Ortsplanung wird in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.