Bitte beachten Sie das Merblatt Feuern im Wald ist verboten, welches gezielt auf die Problematik beim Feuern im Wald und der benötigten Ausnahmebewilligung zum Verbrennen von Schlagabraum aufmerksam macht.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.be.ch/wald verfügbar.