GA / Tageskarten bestellen

Benützungsvorschriften

  1. Die Gemeinde Höchstetten/Hellsau stellt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zwei Tageskarten Gemeinden pro Tag zur Verfügung. Benützungsberechtigt sind Erwachsene (auch auswärtige Personen), Minderjährige mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, Behördenmitglieder und das Personal der Gemeinden Höchstetten und Hellsau für Dienstfahrten. Die Benützungsgebühr der Tageskarten beträgt für Einwohnerinnen und Einwohner von Höchstetten und Hellsau sowie von Alchenstorf, Koppigen und Willadingen CHF 36.00, für auswärtige Personen CHF 38.00 (ab 01. Januar 2010).

    Tarifänderung per 1.1.2012

    Einheimische CHF 40.00
    Auswärtige   CHF 43.00

  2. Die Tageskarten sind am Schalter der Gemeindeverwaltung in Höchstetten hinterlegt und werden vom Personal der Gemeindeverwaltung verwaltet. Reservationen können übers Internet www.höchstetten.ch, www.hellsau.ch oder während den Schalteröffnungszeiten über die Gemeindeschreiberei erfolgen. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Zuteilungsentscheid des Personals der Gemeindeverwaltung istverbindlich, ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen.

  3. Die Tageskarten können gegen Vorweisung eines persönlichen Ausweises am Schalter der Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden (kein Versand per Post). Die Benützungsgebühr muss bei der Abholung bar bezahlt werden. Wird trotz Reservation die Tageskarte nicht abgeholt, wird die Benützungsgebühr in Rechnung gestellt. Ein Umtausch der gekauften Tageskarten oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

    Schalteröffnungszeiten
    Dienstag   08.00 – 11.30 und 13.30 – 18.30 Uhr
    Donnerstag und Freitag   08.00 – 11.30 Uhr

  4. Mit der Reservation der Tageskarte anerkennt der Benützer die Benützungsvorschriften und Weisungen der Abgabestelle sowie folgende Bestimmung der SBB: „Der Handel sowie der Verkauf der Tageskarte an Endverbraucher durch Dritte auf Bahnareal der beteiligten Transportunternehmungen ist untersagt. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung macht schadenersatzpflichtig und hat evtl. eine Konventionalstrafe zur Folge.“

  5. Ab Erhalt der Tageskarte haftet der Benützer bei allfälligem Verlust der Karte vollumfänglich selber. Es besteht keine Ersatzmöglichkeit.

  6. Die Abgabestelle führt eine Reservationskontrolle und rechnet mit der Finanzverwaltung Höchstetten/Hellsau monatlich ab.

  7. Diese Benützungsvorschriften treten per 01. Januar 2010 in Kraft. Höchstetten, im Dezember 2009

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