Revision Ortsplanung Koppigen
zweite öffentliche Planauflage des Zonenplanes
Revision
der Ortsplanung und Waldfeststellungs-Verfahren nach Art. 10 Abs. 2 des
Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991; zweite
öffentliche Planauflage des Zonenplanes.
Der Gemeinderat Koppigen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 zwei Änderungen zum Zonenplan
sowie eine Änderung zur Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen
Waldgesetztes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen
Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die drei nachfolgend erwähnten Änderungen zum Zonenplan der Gemeinde Koppigen liegen während 30 Tagen, vom 6. Juli - 4. August 2006,
in der Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen,
öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
eingesehen werden. Die drei Änderungen zum Zonenplan umfassen:
- Umzonung Teil von GB Nr. 271, Mühlegässli 11 in die W2
- Umzonung Teil von GB Nr. 254, Hofmattstrasse 7 in die E2
- Waldfeststellung gegenüber GB Nr. 488, Buchrainweg 2
Wer
im Sinne von Art. 35 des Baugesetzes und Art. 49 des Waldgesetzes
einspracheberechtigt ist, kann während der Auflagefrist gegen die drei
erwähnten Zonenplanänderungen schriftlich und begründet Einsprache bzw.
Rechtsverwahrung an folgende Adresse erheben: Gemeindeverwaltung
Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen.