Revision Ortsplanung

Revision Ortsplanung Koppigen zweite öffentliche Planauflage des Zonenplanes   Revision der Ortsplanung und Waldfeststellungs-Verfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991; zweite öffentliche Planauflage des Zonenplanes.   Der Gemeinderat Koppigen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 zwei Änderungen zum Zonenplan sowie eine Änderung zur Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetztes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.   Die drei nachfolgend erwähnten Änderungen zum Zonenplan der Gemeinde Koppigen liegen während 30 Tagen, vom 6. Juli - 4. August 2006, in der Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die drei Änderungen zum Zonenplan umfassen: -          Umzonung Teil von GB Nr. 271, Mühlegässli 11 in die W2 -          Umzonung Teil von GB Nr. 254, Hofmattstrasse 7 in die E2 -          Waldfeststellung gegenüber GB Nr. 488, Buchrainweg 2   Wer im Sinne von Art. 35 des Baugesetzes und Art. 49 des Waldgesetzes einspracheberechtigt ist, kann während der Auflagefrist gegen die drei erwähnten Zonenplanänderungen schriftlich und begründet Einsprache bzw. Rechtsverwahrung an folgende Adresse erheben: Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen.

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