Alle Gemeinden im Kanton Bern (ausser die Städte Bern und Biel) haben gestützt auf das kantonale Gesetz über die amtliche Vermessung vom 15. Januar 1996 öffentlich-rechtliche Verträge mit einer Nachführungsgeometerin oder einem Nachführungsgeometer abgeschlossen. Per 31. Dezember 2007 laufen die Verträge für alle 396 Gemeinden im Kanton Bern zeitgleich und ohne formelle Kündigung aus.
Die Gemeinden Koppigen, Alchenstorf, Hellsau, Höchstetten und Willadingen haben die Wahl des neuen Nachführungsgeometers koordiniert. Sämtliche Gemeinden haben sich ab 01. Januar 2008 für die Grunder Ingenieure AG in Burgdorf entschieden. Die Gemeinden Alchenstorf, Höchstetten und Willadingen haben bereits vorher mit der Grunder Ingenieure AG in Burgdorf zusammengearbeitet. Die Gemeinden Koppigen und Hellsau haben sich neu für die Grunder Ingenieure AG als Nachführungsgeometer entschieden.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012