Gemäss Art. 47 Abs. 1 des
OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 07. Dezember 2007 während
20 Tagen (vom 14.
Dezember 2007 bis 04. Januar 2008 ) öffentlich auf. Gegen den Inhalt des
Protokolls kann bis am 04. Januar 2008 beim Gemeinderat schriftlich und
begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der
Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Hier finden Sie das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 07.12.2007.
08.05.2012
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27.05.2012