Genehmigung Überbauungsordnung Aspi

Nachdem wir im Frühling dieses Jahres mit der Erarbeitung der Überbauungsordnung Aspi begonnen haben, konnte das Dokument bereits anfangs Herbst in die Vorprüfung an den Kanton geschickt werden. Das AGR hat im Vorprüfungsbericht vom 15.10.2007 gewisse Anpassungen verlangt, die in die Überarbeitung eingeflossen sind. Am 17.10.2007 teilte uns das AGR mit, dass die überarbeitete ÜO ZPP Aspi genehmigungsfähig ist. Der Gemeinderat Koppigen hat die Überbauungsordnung ZPP Aspi mit Einbezug eines Abschnittes der Kantonsstrasse T1 genehmigt.

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