Die Besteuerung des Feuerwehrsoldes im Kanton Bern hat in den letzten Monaten
bei den Feuerwehrleuten, in den Medien aber auch politisch für Gesprächsstoff
gesorgt. Bis die Motion Kneubühler auf kantonaler und die Motion Banga auf
nationaler Ebene definitiv geregelt sind, wird für 2007 von der Steuerverwaltung
des Kantons Bern eine Übergangsregelung angewendet. Im Sommer 2007 hat die
Steuerverwaltung des Kantons Bern in Absprache mit der Gebäudeversicherung des
Kantons Bern Folgendes festgehalten:
- Entschädigungen an Angehörige von freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden
gelten als steuerbares Erwerbseinkommen, wenn sie pro Jahr CHF 2'000.00
übersteigen.
Da die bernische Gesetzgebung eine Gleichbehandlung aller
nichtberufsmässig erbrachten Leistungen im Bereich Militär und
Bevölkerungsschutz vorsieht, muss sich die Höhe des Soldes für
Feuerwehrdienstleistende an der Höhe des Soldes für Militärdienstleistende resp.
des Zivilschutzes als eine der fünf Partnerorganisationen des
Bevölkerungsschutzes orientieren. Höhere Leistungen an Angehörige der Feuerwehr
lassen sich gegenüber dem Militär- und Zivilschutzdienst eingeschränkt
rechtfertigen:
- Es besteht eine grössere Freiwilligkeit der Leistungen.
- Die Einsätze der Feuerwehr sind schlechter planbar und unterliegen einem
höheren gesundheitlichen Risiko.
Übergangsregelung für das Jahr
2007
Unter Berücksichtigung dieser Punkte scheint es gerechtfertigt,
Entschädigungen bis zu CHF 50.00 pro Einsatz oder Übung als Sold zu anerkennen.
Für das Jahr 2007 gelten somit für den
Feuerwehrsold neu 50 Einsätze oder CHF 2'500.00 in jedem Fall als steuerfreie
Soldzahlungen.