Der Gemeinderat Koppigen hat an seiner Sitzung vom 25. August 2008 beschlossen, die Wasserleitung Oeschbergstrasse/St. Niklausstrasse umzulegen. Deshalb hat er den Investitionskredit von
CHF 125'000.00 genehmigt.
Gemäss Organisationsreglement unterliegen Beschlüsse des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 100'000.00 bis CHF 200'000.00 dem fakultativen Referendum.
Der Gemeinderatsbeschluss wurde im Amtsanzeiger Nr. 36 vom 04. September 2008 publiziert. Die Referendumsfrist ist am 06. Oktober 2008 abgelaufen. Das Referendum wurde nicht ergriffen und somit ist der Beschluss rechtskräftig.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012