Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2009

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2009 liegt gemäss Art. 75 Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 18. Juni bis am 20. Juli 2009 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

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