Das
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2009 liegt gemäss Art. 75 Abs.
1, Organisationsreglement (OgR), vom 18. Juni bis am 20. Juli 2009 während 30
Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während
der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen
den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird
der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012