Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2009

Gemäss Art. 75 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2009 während 30 Tagen (vom 18. Dezember 2009 bis 18. Januar 2010) öf­fentlich auf.

Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 18. Januar 2010 beim Gemein­derat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Ein­sprache­frist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

Hier finden Sie das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2009.

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