Gemäss
Art. 75 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11.
Dezember 2009 während 30 Tagen (vom 18. Dezember 2009 bis 18. Januar 2010) öffentlich
auf.
Gegen
den Inhalt des Protokolls kann bis am 18. Januar 2010 beim Gemeinderat
schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist
wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Hier finden Sie das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2009.
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