Auf den 01.07.2009 ist das Gesetz zum Schutz vor
Passivrauchen in Kraft getreten. Die Bestimmungen müssen eingehalten werden und
es gibt keine Übergangsfristen. Das Rauchen ist ab diesem Zeitpunkt nur noch im
Freien oder in Fumoirs erlaubt.
Die Regelung für die Gastgewerbebetriebe ist
eigentlich klar, problematisch dürfte das Gesetz aber vor allem in Festwirtschaften
oder Waldhütten werden. Hier muss zwischen „öffentlich zugänglich“ und
„Privatfest“ unterschieden werden.
Da die Gemeinde (Gemeindepolizei) für die
Umsetzung zuständig ist, hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein Schreiben an
alle Gastronomiebetriebe, die Vermieter von Räumlichkeiten und an die
Dorfvereine geschickt werden soll, mit dem Hinweis, dass die Vorschriften
einzuhalten sind und im Herbst erste Kontrollen erfolgen werden.
Die Behörden haben alle Gastrobetriebe besucht und alle anderen Institutionen telefonisch oder persönlich kontaktiert. Der Ist-Stand wurde festgehalten und wo nötig, werden Massnahmen ergriffen.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012