Rauchverbot

Auf den 01.07.2009 ist das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Die Bestimmungen müssen eingehalten werden und es gibt keine Übergangsfristen. Das Rauchen ist ab diesem Zeitpunkt nur noch im Freien oder in Fumoirs erlaubt.

Die Regelung für die Gastgewerbebetriebe ist eigentlich klar, problematisch dürfte das Gesetz aber vor allem in Festwirtschaften oder Waldhütten werden. Hier muss zwischen „öffentlich zugänglich“ und „Privatfest“ unterschieden werden.

Da die Gemeinde (Gemeindepolizei) für die Umsetzung zuständig ist, hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein Schreiben an alle Gastronomiebetriebe, die Vermieter von Räumlichkeiten und an die Dorfvereine geschickt werden soll, mit dem Hinweis, dass die Vorschriften einzuhalten sind und im Herbst erste Kontrollen erfolgen werden.

Die Behörden haben alle Gastrobetriebe besucht und alle anderen Institutionen telefonisch oder persönlich kontaktiert. Der Ist-Stand wurde festgehalten und wo nötig, werden Massnahmen ergriffen.

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