Genehmigung der geringfügigen Änderung des Baureglements

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Koppigen am 14. Juni 2010 beschlossene geringfügige Änderung des Baureglements in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09. Juni 1985 mit Datum vom 29. Juni 2010 genehmigt.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Koppigen, beim Regierungs­statthalteramt Emmental in Langnau und beim Amt für Gemeinden und Raumord­nung in Bern jedermann zur Einsichtnahme offen.

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