Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2010 liegt gemäss Art. 75
Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 16. Dezember 2010 bis am 17. Januar 2011 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei
zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann
schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des
Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat
das Protokoll genehmigen.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012