Das Mietamt Koppigen wurde bekanntlich per 31. Dezember 2010 aufgelöst. Zu den
Auflösungsarbeiten gehört auch die Ausserkraftsetzung des entsprechenden
Reglements über das Mietamt aus dem Jahre 2003. Dieses Reglement kann gemäss
Gemeindegesetz GG Art. 52, Abs. 3, durch den Gemeinderat aufgehoben werden, da
das Mietamt infolge übergeordneten Rechts (Kantonale Gesetzgebung) aufgelöst
werden musste.
Der Gemeinderat Koppigen hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2011 der Aufhebung des Reglements zugestimmt.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012