Fakultatives Referendum Ingenieurarbeiten Rückhaltebecken Oesch

Nach Art. 32 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Koppigen von 2008, können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates der nächsten Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Folgender Beschluss des Gemeinderates untersteht somit dem fakultativen Referendum:   Projektierungskredit von CHF 170‘000.00 für die Planung von zwei Rückhaltebecken in Koppigen (Oeschberg) und Niederösch, im Rahmen des Hochwasserschutzes.
Der Auftrag wird im Einladungsverfahren und zusammen mit dem Wasserbauingenieur des Kreises IV ausgeschrieben und vergeben.

Die Unterlagen zu diesem Geschäft können während der 30-tägigen Frist in der Gemeindeverwaltung während der Bürozeiten eingesehen werden.

Ablauf der Referendumsfrist:                           13.05.2011
Mindestanzahl erforderlicher Unterschriften:   62
Einreichungsstelle:                                            Gemeinderat Koppigen                                                                           Utzenstorfstrasse 3                                                                           3425 Koppigen
Koppigen, 14.04.2011                                                                    Gemeinderat Koppigen

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