Öffentliche Auflage/Mitwirkung ZPP-Dorf und Umzonung Probst

Öffentliche Auflage und Mitwirkung Baurechtliche Grundordnung Koppigen

Der Gemeinderat Koppigen bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes (BauG), diese teilweise geringfügigen oder redaktionellen Änderungen zum Zonenplan und zum Baureglement zur öffentlichen Auflage. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage wird die Mitwirkung gemäss Art. 58 Abs. 3 lit. c BauG gewährt.

Die nachfolgend erwähnten Änderungen zum Zonenplan und zum Baureglement der Gemeinde Koppigen liegen während 30 Tagen, vom 14. April – 13. Mai 2011, in der Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Änderungen umfassen:
·      Zonenplanänderung ZPP „Dorf“ mit Baureglementsänderung Art. 45e
·      Zonenplanänderung Bauernhofzone Mühlegässli
·      Zonenplanänderung Parz. Nrn. 431 und 1118 (geringfügige Änderung)
·      Baureglementsänderung Art. 49 (redaktionelle Anpassung)

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Koppigen einzureichen.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Diese Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Koppigen zu richten.

Koppigen, 14.04.2011                                                                    Gemeinderat Koppigen

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