Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2011

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2011 liegt gemäss Art. 75 Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 23. Juni 2011 bis am 25. Juli 2011, während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2011

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