Wir machen darauf aufmerksam, dass die rechtlichen
Grundlagen für das Anbringen von Reklamen für Wahlen und Abstimmungen im Kanton
Bern klar geregelt sind. Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen
dürfen innerorts während höchstens sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach der
Veranstaltung bewilligungsfrei angebracht werden.
Da die Plakatierung ausserorts grundsätzlich nicht gestattet ist, müssen Fehlbare mit einer Anzeige rechnen.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012