Plakatierung National- und Ständeratswahlen 2011

Wir machen darauf aufmerksam, dass die rechtlichen Grundlagen für das Anbringen von Reklamen für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Bern klar geregelt sind. Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen dürfen innerorts während höchstens sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach der Veranstaltung bewilligungsfrei angebracht werden.

Da die Plakatierung ausserorts grundsätzlich nicht gestattet ist, müssen Fehlbare mit einer Anzeige rechnen.


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