Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2011

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2011 liegt gemäss Art. 75 Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 15. Dezember 2011 bis am 16. Januar 2012 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2011

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