Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2011 liegt gemäss Art. 75
Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 15.
Dezember 2011 bis am 16. Januar 2012 während 30 Tagen bei der
Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der
Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen
den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird
der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
08.05.2012
30.04.2012
26.05.2012
27.05.2012