Das Protokoll der
Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2007 liegt gemäss Art. 64, Abs. 1, Organisationsreglement
(OgR), vom 21. Dezember
2007 - 11.
Januar 2008 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei zur
Einsichtsnahme öffentlich auf. Während der
Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen
den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird
der Gemeinderat das Protokoll genehmigen
Hier finden Sie das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05.12.2007.
26.05.2012
27.05.2012