Das
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10.12.2007 lag vom
21.12.2007
bis zum 11.01.2008,
gemäss Art. 64, Absatz 1 des Organisationsreglementes, während 20 Tagen in
der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während dieser Zeit
gingen keine Einsprachen ein.
Der Gemeinderat hat deshalb das Gemeindeversammlungsprotokoll an seiner Sitzung vom 24.01.2008 genehmigt.
26.05.2012
27.05.2012