Feuerbrand - Änderung in der Bekämpfungsstrategie

Mit der Revision der Verordnung über die Erhaltung der Lebens-grundlagen und der Kultur­landschaft (LKV), die der Regierungs-rat am 12. März 2008 verabschiedet hat (Änderungen treten am 01. Juni 2008 in Kraft), wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Gemeinden verstärkt in die Vollzugsverant-wortung einzubinden.

Um die Vollzugseffizienz in der Feuerbrandbekämpfung zu verbessern, muss die Zusammenar­beit zwischen Kanton und Gemeinden verstärkt werden. Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden sowie die entsprechenden kantonalen Abgeltungen sind in der LKV geregelt worden: Die Gemeinden werden künftig verstärkt in die Vollzugsverantwortung eingebunden. Im Gegenzug wird dieser Aufwand nach den in der LKV verankerten Ansätzen entschädigt.

Zudem hat die Bekämpfung des Feuerbrands auf Schutzobjekte (Erwerbsobstanlagen und Baumschulen) Priorität. Da durch den Feuerbrand viele wertvolle Hochstamm-Kernobstbäume gefährdet sind, kann auch das Landschaftsbild beträchtlichen Schaden erleiden. Im Sinne einer Anreizstrategie hat der Regierungsrat in der beschlossenen Verordnungsänderung auch die Möglichkeit ge­schaffen, dass sich der Kanton bei entsprechender Initiative der Gemeinden an Ersatzpflan­zungen (Pflanzung alternativer Pflanzen) finanziell beteiligen kann.

Aufgaben, die künftig die Gemeinden übernehmen müssen

  • Die Gemeinden informieren die Bevölkerung über den Feuerbrand, über seine Gefährlich­keit und die Meldepflicht.
  • Die Gemeinden bezeichnen je eine für den Feuerbrand verantwortliche Person auf der Ge­meindeverwaltung, sowie mindestens eine, die für die Feuerbrandkontrolle verantwort­lich ist.
  • Die Gemeinden nehmen Verdachtsmeldungen entgegen und erledigen die Bearbeitung (zusammen mit den Feuerbrandverantwortlichen).
  • Die Gemeinden organisieren und kontrollieren die fachgerechten Rodungen befallener Pflanzen. Sie bieten eine Rodungsequipe auf und organisieren die fachgerechte Entsor­gung des Pflanzenmaterials.
  • Die Gemeinden melden der Fachstelle für Pflanzenschutz die Anzahl befallener und gerode­ter Pflanzen und die Arten.
  • Die Gemeinden sammeln und kontrollieren die Abrechnungen für die Kontrollen, die Rodun­gen, die Administration und die Materialkosten und stellen diese der Fachstelle für Pflanzenschutz zwecks Auszahlung zu.
Für die Gemeinde Willadingen sind folgende Ansprechpersonen zuständig für den Feuer­brand:

Feuerbrandkontrolleure    Stefan Thomet, Dorf 9, 3425 Willadingen

Administration                     Gemeindeverwaltung Koppigen, Monika Reinhard, Ut­zenstorf-
                                                 strasse 3, 3425 Koppigen, Tel. 034 413 88 88

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