Am 1. Januar 2000 sind die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten
Strafregister durch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister ersetzt
worden. Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister neu vom Bundesamt
für Justiz (BJ) geführt. Das BJ ist somit die einzige Anlaufstelle für einen
Auszug aus dem zentralen Strafregister.
| Welcher Bestellvorgang
ist für mich ideal? |
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Bestellung im Internet |
Bestellung am Postschalter |
- Ich verfüge über eine Kreditkarte (Mastercard, VISA oder Postcard)
und kann/will die Gebühr auf diese Weise bezahlen.
- Ich will den Auszug sofort bestellen und muss mich nicht an die
Postöffnungszeiten halten.
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- Ich habe keine Kreditkarte oder will diese nicht für
Internetbezahlung verwenden.
- Ich kann die Bestellung persönlich am Postschalter
vornehmen.
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Bedingungen für Internetbestellung:
- Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises
zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post
einsenden.
- Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte oder Postcard.
Falls die Einzahlung
via Post vorgenommen wird, muss der Empfangsschein zusätzlich eingeschickt
werden (beachten Sie dazu die Hinweise im Internet-Bestellprozess).
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Bedingungen für Bestellungen am Schalter:
- Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen
Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen.
- Die Bezahlung erfolgt sofort (bar oder Postcard).
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| Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage. |
Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger
Tage. |
| Zum Online-Bestellvorgang |
Im Zweifelsfall gibt die Website der Post Auskunft, ob eine Poststelle
vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen
kann. |
Achtung! Falls Sie die Bestellung weder über Internet noch
am Postschalter vornehmen, ist für den Erhalt des Strafregisterauszuges mit
einer Dauer von 10 Arbeitstagen zu rechnen! Über laufende
Anträge werden keine Auskünfte erteilt.