Bestellung des Strafregisterauszugs am Postschalter

Am 1. Januar 2000 sind die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister ersetzt worden. Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister neu vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das BJ ist somit die einzige Anlaufstelle für einen Auszug aus dem zentralen Strafregister.

Welcher Bestellvorgang ist für mich ideal?
Bestellung im Internet Bestellung am Postschalter
  • Ich verfüge über eine Kreditkarte (Mastercard, VISA oder Postcard) und kann/will die Gebühr auf diese Weise bezahlen.
     
  • Ich will den Auszug sofort bestellen und muss mich nicht an die Postöffnungszeiten halten.
  • Ich habe keine Kreditkarte oder will diese nicht für Internetbezahlung verwenden.
     
  • Ich kann die Bestellung persönlich am Postschalter vornehmen.
Bedingungen für Internetbestellung:
  • Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post einsenden.
     
  • Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte oder Postcard.
    Falls die Einzahlung via Post vorgenommen wird, muss der Empfangsschein zusätzlich eingeschickt werden (beachten Sie dazu die Hinweise im Internet-Bestellprozess).
Bedingungen für Bestellungen am Schalter:
  • Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen.
     
  • Die Bezahlung erfolgt sofort (bar oder Postcard).
Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage. Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage.
Zum  Online-Bestellvorgang Im Zweifelsfall gibt die Website der Post Auskunft, ob eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann.

Achtung! Falls Sie die Bestellung weder über Internet noch am Postschalter vornehmen, ist für den Erhalt des Strafregisterauszuges mit einer Dauer von 10 Arbeitstagen zu rechnen! Über laufende Anträge werden keine Auskünfte erteilt.

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