Die Besteuerung des Feuerwehrsoldes im Kanton Bern hat in den letzten Monaten bei den Feuerwehrleuten, in den Medien aber auch politisch für Gesprächsstoff gesorgt. Bis die Motion Kneubühler auf kantonaler und die Motion Banga auf nationaler Ebene definitiv geregelt sind, wird für 2007 von der Steuerverwaltung des Kantons Bern eine Übergangsregelung angewendet. Im Sommer 2007 hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern in Absprache mit der Gebäudeversicherung des Kantons Bern Folgendes festgehalten:
- Entschädigungen an Angehörige von freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden gelten als steuerbares Erwerbseinkommen, wenn sie pro Jahr CHF 2'000.00 übersteigen.
Da die bernische Gesetzgebung eine Gleichbehandlung aller nichtberufsmässig erbrachten Leistungen im Bereich Militär und Bevölkerungsschutz vorsieht, muss sich die Höhe des Soldes für Feuerwehrdienstleistende an der Höhe des Soldes für Militärdienstleistende resp. des Zivilschutzes als eine der fünf Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes orientieren. Höhere Leistungen an Angehörige der Feuerwehr lassen sich gegenüber dem Militär- und Zivilschutzdienst eingeschränkt rechtfertigen:
- Es besteht eine grössere Freiwilligkeit der Leistungen.
- Die Einsätze der Feuerwehr sind schlechter planbar und unterliegen einem höheren gesundheitlichen Risiko.
Übergangsregelung für das Jahr 2007
Unter Berücksichtigung dieser Punkte scheint es gerechtfertigt, Entschädigungen bis zu CHF 50.00 pro Einsatz oder Übung als Sold zu anerkennen.
Für das Jahr 2007 gelten somit für den Feuerwehrsold neu 50 Einsätze oder CHF 2'500.00 in jedem Fall als steuerfreie Soldzahlungen.