Der Bund hat im April 2008 eine Vernehmlassung zur
Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Abgeltungsansprüche bei
Sanierung von Schiessanlagen) gestartet. Der Vorentwurf der Kommission für
Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates geht auf eine im März 2007
von Nationalrat Jakob Büchler eingereichte parlamentarische Initiative zurück,
welche verlangt, dass die für eine Kostenbeteiligung des Bundes erforderliche
Frist für die Sanierung von Schiessanlagen bis 2012 verlängert wird.
Nach
geltendem Umweltschutzgesetz werden solche Abgeltungen nur gewährt, wenn nach
dem 1. November
2008 keine Geschosse mehr ins Erdreich gelangen. Diese Frist kann
durch die Stilllegung der Anlagen oder die Umrüstung auf künstliche Kugelfänge
eingehalten werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Frist für die
Gewährung von Bundesbeiträgen zu verlängern und dabei zwischen Kugelfängen in
Grundwasserschutzzonen, in denen Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko
darstellt, und Kugelfängen in Zonen, in denen sie ein kleineres Umweltrisiko
bedeuten, zu unterscheiden . In den
Grundwasserschutzzonen soll die Frist bis 2012, in allen anderen Zonen bis
2020 verlängert werden.
Der Gesetzesentwurf untersteht dem fakultativen
Referendum. Es ist deshalb nicht möglich, die Gesetzesänderung vor dem 1. November 2008
in Kraft treten zu lassen. Die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe
„Sanierung von Schiessanlagen“ geht aber aufgrund der bisherigen Beratungen in
den zuständigen Kommissionen des Bundes davon aus, dass die Fristverlängerung
von National- und Ständerat voraussichtlich verabschiedet wird und somit für
die Umrüstung bzw. Stilllegung mehr Zeit zur Verfügung steht.
26.05.2012
27.05.2012