Fristverlängerung Sanierung Kugelfang

Der Bund hat im April 2008 eine Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Abgeltungsansprüche bei Sanierung von Schiessanlagen) gestartet. Der Vorentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates geht auf eine im März 2007 von Nationalrat Jakob Büchler eingereichte parlamentarische Initiative zurück, welche verlangt, dass die für eine Kostenbeteiligung des Bundes erforderliche Frist für die Sanierung von Schiessanlagen bis 2012 verlängert wird.

Nach geltendem Umweltschutzgesetz werden solche Abgeltungen nur gewährt, wenn nach dem 1. November 2008 keine Geschosse mehr ins Erdreich gelangen. Diese Frist kann durch die Stilllegung der Anlagen oder die Umrüstung auf künstliche Kugelfänge eingehalten werden.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zu verlängern und dabei zwischen Kugelfängen in Grundwasserschutzzonen, in denen Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, und Kugelfängen in Zonen, in denen sie ein kleineres Umweltrisiko bedeuten, zu unterscheiden . In den Grundwasserschutzzonen soll die Frist bis 2012, in allen anderen Zonen bis 2020 verlängert werden.

Der Gesetzesentwurf untersteht dem fakultativen Referendum. Es ist deshalb nicht möglich, die Gesetzesänderung vor dem 1. November 2008 in Kraft treten zu lassen. Die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe „Sanierung von Schiessanlagen“ geht aber aufgrund der bisherigen Beratungen in den zuständigen Kommissionen des Bundes davon aus, dass die Fristverlängerung von National- und Ständerat voraussichtlich verabschiedet wird und somit für die Umrüstung bzw. Stilllegung mehr Zeit zur Verfügung steht.

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