Das Protokoll der
Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2008 liegt gemäss Art. 64, Abs. 1, Organisationsreglement
(OgR), vom 18. Dezember
2008 bis 08.
Januar 2009 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei zur
Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der
Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen
den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird
der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Protokoll
26.05.2012
27.05.2012