Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2008

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2008 liegt gemäss Art. 64, Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 18. Dezember 2008 bis 08. Januar 2009 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

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