Die Schweizer Identitätskarte (ID) wird bis auf
Weiteres ohne Chip ausgestellt. Ab 2010 soll lediglich der Pass mit einem Chip
ausgerüstet werden. Anders lautende Informationen sind falsch. Darauf weist das
Bundesamt für Polizei hin.
Das revidierte Ausweisgesetz, das am
17. Mai 2009 zur Abstimmung kommt, hält in Artikel 2 Absatz 2bis fest: «Der
Ausweis kann mit einem Datenchip versehen werden. Der Datenchip kann ein
Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.»
Gemäss Artikel 2 Absatz 2ter der Vorlage legt der Bundesrat fest, welche
Ausweisarten mit einem solchen Chip versehen werden. Angesichts der
internationalen Entwicklung hin zum so genannten E-Pass (auch elektronischer
oder biometrischer Pass) hat der Bundesrat 2007 entschieden, dass von dieser
Möglichkeit beim Schweizer Pass Gebrauch gemacht werden soll.
Die ID wird
hingegen bis auf Weiteres in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Ob es
je eine ID mit Chip geben wird, und ob allenfalls parallel zu einer ID mit Chip
auch eine ID ohne Chip ausgestellt werden könnte, ist offen. Erst wenn alle
Anliegen und Anforderungen geprüft sind, wird es möglich sein, dem Bundesrat
einen Antrag zur Weiterentwicklung der ID zu unterbreiten.
Änderung im Ausstellungsverfahren
Angepasst
wird mit dem revidierten Ausweisgesetz das Ausstellungsverfahren für die ID.
Nach einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren werden neu die Kantone statt
die Gemeinden auch die Anträge für die ID entgegennehmen, nicht nur jene für den
Pass. Damit wird der Ausstellungsprozess für beide Ausweise zusammengelegt,
wodurch Kosten eingespart und die Gebühren für Pass und ID tief gehalten werden
können.
26.05.2012
27.05.2012