Das
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2009 liegt gemäss Art. 64
Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 18. Dezember 2009 bis am 08. Januar
2010 während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich
auf.
Während
der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen
den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird
der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.