Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2009

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2009 liegt gemäss Art. 64 Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 18. Dezember 2009 bis am 08. Januar 2010 während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

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