Das RGSK, eine Grundlage zur Abstimmung von
Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
Eine gegenseitige Abstimmung von
Siedlungs- und Verkehrsplanung ist unabdingbar, um das
erklärte Ziel des
Bundes wie des Kantons Bern zu erreichen: eine nachhaltige
Raumentwicklung.
Damit ist eine langfristige Schonung der natürlichen
Ressourcen, der Schutz von Mensch und
Umwelt vor schädlichen Auswirkungen und
die Erfüllung der Grundbedürfnisse für eine
funktionierende Wirtschaft
gemeint. Konkret heisst dies, dass die Siedlungsentwicklung prioritär
an
Orten stattfinden muss, die bereits gut für den privaten wie für den
öffentlichen Verkehr
erschlossen sind oder wo eine Erschliessung mit dem
öffentlichen Verkehr möglich ist. Die
benötigte Verkehrsinfrastruktur muss
kostengünstig und effizient sein und möglichst geringe
Auswirkungen auf
Gesundheit und Umwelt haben.
Die vom Bund ausgelösten
Agglomerationsprogramme beschränkten sich auf die Grenzen der
Agglomeration.
Das Anliegen, die Siedlung und den Verkehr aufeinander abzustimmen, hat
aber
über den Perimeter der Agglomeration hinaus eine Bedeutung. Deshalb
wurde dieser Ansatz mit
dem RGSK flächendeckend auf die ganze Region Emmental
ausgeweitet.
Das RGSK hat also ein doppeltes Ziel: Dem Bund gegenüber
zeigt es einerseits den Stand der
Planung auf und dient dazu, die finanzielle
Unterstützung für die Infrastrukturprojekte des
Agglomerationsprogramms
auszulösen. Für die Region Emmental legt es die Konturen seiner
zukünftigen
Struktur fest, ersetzt ältere teilregionale Planungen und bildet eine Grundlage
für
die regionale Entwicklung. Das RGSK erhält den Charakter eines
Richtplans, ist also für die
Behörden und Gremien von Gemeinde, Region und
Kanton verbindlich.
Die Mitwirkungsunterlagen sind auf der Homepage der Region
Emmental aufgeschaltet (www.region-emmental.ch)
oder können bei der Gemeindeverwaltung Willadingen eingesehen werden.
Die
Mitwirkung wird in den Amtsanzeigern publiziert und läuft vom 24. Juni bis 24.
September 2010.