Versammlung der
Einwohnergemeinde
Montag, 13.
Dezember 2010, um 20.00 Uhr, im Restaurant Frohsinn
Traktanden
- Voranschlag 2011, Genehmigung, Festsetzen der Steueranlage, der
Liegenschaftssteuer, Feuerwehrersatzabgabe und der Hundetaxe
- Kenntnisnahme der Kreditabrechnung Ryschmatt
- Übertragung der Primarschule an den Gemeindeverband
a) Beschlussfassung Änderung des Organisationsreglements des Gemeindeverbandes
b) Beschlussfassung totalrevidiertes Organisationsreglement Gemeindeverband Schulhaus Koppigen-Willadingen (Umwandlung des Zweckes des Schulgemeindeverbandes Koppigen-Willadingen in eine "Liegenschaftsverwaltung")
- Zusammenschluss KöS Amt Burgdorf, Teilregion Wynigen mit der KöS Kirchberg - Aufgabenübertragung
- Aufhebung von Reglementen
a) Steuerreglement
b) Reglement für die Gemeindeausgleichskasse
c) Reglement über die Einsammlung der Maikäfer
d) Reglement betreffend Schädigung des Grundeigentums durch Geflügel und Kleinvieh
e) Tarif über Gebühren für Gewässerschutzbewilligungen
- Informationen
a) Oesch-Sanierung (Schlussbericht)
b) Ortsplanungsrevision
c) Diverse
- Unvorhergesehenes
Die Unterlagen liegen in der Gemeindeschreiberei während 10 Tagen vor der
Versammlung öffentlich auf. Der Gemeinderat stellt jeder Haushaltung eine
Botschaft zu.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, in
Wahlsachen innert 10 Tagen, beim Regierungsstatthalteramt Langnau, Amthaus,
3550 Langnau i. E., Beschwerde geführt werden. Verletzungen von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu rügen (GG Art. 49a
bzw. OgR Art. 29).
Alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18.
Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben,
sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
3425 Willadingen, im
November 2010 Der Gemeinderat