Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 liegt gemäss Art. 64 Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 16. Dezember 2010 bis am 05. Januar 2011 während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.

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