Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 liegt gemäss Art. 64
Abs. 1, Organisationsreglement (OgR), vom 16. Dezember 2010 bis am 05. Januar
2011 während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich
auf.
Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache
beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der
Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
26.05.2012
27.05.2012