Mitwirkung Ortsplanung

Der Gemeinderat Willadingen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Willadingen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Willadingen besteht aus dem Zonenplan, dem Inventar- und Schutzplan, dem Baureglement, dem Richtplan Siedlung sowie einem Raumplanungsbericht. Die Unterlagen liegen während 25 Tagen, vom 14. Juni 2011 bis und mit 8. Juli 2011, in der Gemeindeverwaltung in Koppigen auf (während der Bürozeiten).

Am Dienstag, 21. Juni 2011, 20.00 Uhr, hat im Rest. Frohsinn in Willadingen, ein Informationsanlass stattgefunden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Entsprechende Fragebogen werden jedem Haushalt zugestellt und befinden sich im Auflagelokal. Die Eingaben sind bis spätestens am 8. Juli 2011 an die Gemeindeverwaltung Willadingen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, zu richten.

Folgende Unterlagen liegen auf:
Zonenplan Willadingen
Inventar- und Schutzplan Willadingen
Baureglement Willadingen
Richtplan Siedlungsentwässerung
Planungsbericht
Fragebogen zur Mitwirkung

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